Allgemeine Geschäftsbedingungen/Verkaufs-
und Lieferbedingungen
1. Anerkennung der Verkaufs- u. Lieferbedingungen
Lieferung erfolgt nur aufgrund der nachstehenden
AGB, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten.
Andere als die hier abgedruckten Bedingungen, d.h. vor
allem widersprechende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen der Gegenseite, gelten nicht.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die anderslautenden
Bedingungen durch uns schriftlich anerkannt worden sind.
Unser Stillschweigen oder Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten nicht als Zustimmung. Lieferwerk
und auch Besteller verzichten auf den Einwand jeglicher
mündlicher Nebenabreden. Durch Abänderungen einzelner
unserer Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden
sind (Auftragsbestätigung). Das gilt auch für durch Vertreter
abgeschlossene Verkäufe. Ergänzungen, Abänderungen
oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne,
die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen
enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte
dar. Außerdem behalten wir uns technisch erforderliche
oder für die Formgestaltung dringen notwendige
Änderungen vor.
Im Übrigen gilt für Aufträge auf Sonderfertigung: Angaben
über Ausführung, Abmessung usw. Bedürfen ausnahmslos
der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht Anderes
ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer,
Verpackung, Fracht, Versicherung und Stempelkosten
zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche
Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen
vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht
werden.
4. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch eine
verkehrsübliche Versendungsart (Flugzeug, Schiff, Bahn,
Post oder Spedition). Die Lieferkosten und das Risiko des
Transportes trägt unser Vertragspartner, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind
wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern (die zusätzlich
entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt) und
gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen.
Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
Wenn der Lieferant an der Erfüllung seiner Verpflichtung
durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen
gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte,
z.B. Betriebsstörung, Verzägerung in der Anlieferung
wesentlicher Teile, so verlängert sich, wenn die Lieferung
oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in
angemessenem Umfang. Wird durch o.a. Umstände die
Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferant
von der Lieferverpflichtung frei. Entsprechendes gilt auch im
Fall von Streik und Aussperrung.
Verlängert sich in diesen Fällen die Lieferzeit oder wird
der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen
etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche des
Abnehmers, ausgenommen solcher, die auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten des Lieferanten oder
seiner leitenden Angestellten beruhen, oder eine Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.
Treten die o.a. Umstände beim Abnehmer ein, so
gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine
Abnahmeverpflichtung.
5. Mängelrüge, Gewährleistung/Schadenersatz/
Produkthaftung
a) Sachmängelgewährleistungsansprüche
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes
wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns
vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl
durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu
erfüllen.
Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der
Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu
untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des
Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
zu rügen. Wird eine Mangelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung
von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen
wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen
Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährsleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung.
Der Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, sobald
irgendwelche nachträglichen Arbeiten oder Änderungen
an der Ware vorgenommen werden. Warenrücksendungen
dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen und
müssen vom Vertragspartner auf Verlangen des Lieferers
kostengünstigst zurückgesandt werden.
b) Sonstige Schadenersatzansprüche
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn
uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren,
in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger,
jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder
Lieferung.
c) Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel
„Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtige weist
nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und
zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
d) Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche
mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer,
ist ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen
Preisstellung und Berechnung gelten in EURO. Der
Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu
bezahlen.
Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit
unseres Vertragspartners voraus. Bei Bekanntwerden
von Gründen, die Anlass zu berechtigen Zweifel an der
weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens
des Vertragspartners bieten, z.B. Vergleichsverfahren,
unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellungen u.a.,
sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen
zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten
Schadenersatzforderungen können hieraus nicht geltend
gemacht werden. Die entbindet den Besteller nicht von
seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten
Teilen des Vertrages.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur
dann zulässig, soweit die Gegenansprüche des Bestellers
rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten
werden.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des
Vertragspartners sind dir berechtigt, Verzugszinsen in der
Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf
Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
8. Formvorschrift
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der
Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen
Signatur.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens
sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben
jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des
Vertragspartners zu klagen.
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes.
10. Rechtsnachfolgeklausel
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis
resultierenden Rechte und Pflichten gehen im
Umfang und nach Maßgabe des §38 Abs. 1 UGB auf
Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte
Verständigung des Vertragspartners von diesem
Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner
verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs.
2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung
gem. § 39 UGB begrenzt ist.